Aktuelles

          • Wieder Wechselunterricht seit 10.05.21

          • Wiesbaden liegt seit dem 04.Mai 2021 mit dem Inzidenzwert wieder unter 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) werden daher alle Schulen in Wiesbaden ab Montag, den 10.Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht gehen. Alle Kinder werden mit Testpflicht im Wechsel, wie bekannt, beschult.
            Die eingerichtete zusätzliche Notbetreuung wird (nach Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses oder Teilnahme an einer Selbsttestung in der Schule) wie bisher mit Arbeitsbescheinigung fortgesetzt. Wir benötigen keine neue Arbeitsbescheinigung.

          • Wieder Distanzunterricht und Notbetreuung

          • Seit dem 23.04.2021 liegt die Inzidenz in Wiesbaden kontinuierlich über 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) müssen daher alle Schulen in Wiesbaden ab dem 27.04.2021 wieder in den Distanzunterricht wechseln. Die Notbetreuung wird wie bisher fortgesetzt. Die Testpflicht bleibt auch in der Notbetreuung bestehen (Selbsttest in der Schule oder Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses). 

            Sobald an 5 Werktagen in Folge die Inzidenzwerte der Landeshauptstadt Wiesbaden unter 165 liegen, kehren die Schüler*innen ab dem übernächsten Tag in den Wechselunterricht zurück. Sie werden darüber zur gegebenen Zeit von der Schule informiert werden. Maßgebend für diese Maßnahmen sind die täglich erfassten und gemeldeten Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

          • Testpflicht seit dem 19.04.2021

          • Seit dem 19. April 2021 besteht an hessischen Schulen Testpflicht. Das bedeutet, dass alle Schüler*innen und Lehrer*innen nur noch mit einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

            Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind in der Schule unter Anleitung der Lehrkraft einen kostenlosen Selbsttest macht oder ob das Kind ein negatives Testergebnis aus der Apotheke oder einem Testzentrum mitbringt. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss vor dem Unterricht in der Schule vorgezeigt werden. Kinder, die in der Schule einen Schnelltest durchführen, benötigen eine Einverständniserklärung. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

            Schüler*innen, die in der Schule keinen Selbsttest machen dürfen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen das Schulgelände verlassen und werden im Distanzunterricht beschult. Sie müssen von den Eltern vom Präsenzunterricht abgemeldet werden.

            Sollte der Schnelltest eines Kindes positiv sein, muss es von den Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich abgeholt werden. Es muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Das negative Testergebnis muss in der Schule vorgelegt werden. 

          • Schulschließung endet

          • Nachdem die gesamte Schulgemeinschaft ihre Quarantänezeit durchlebt hat, wird am Montag, dem 15. März 2021, wieder der Wechselunterricht starten.

            Gute Genesung unseren Erkrankten und allen Gesunden weiterhin: Bleiben Sie gesund!

            Im Falle von Fragen und Unklarheiten zu den weiteren Abläufen in Sachen Schule, Gesundheit und Quarantäne finden Sie hier weitere Hinweise:

          • Wechselunterricht

          • Ab dem 22.Februar beginnt der Wechselunterricht und die Kinder müssen wieder zur Schule kommen:Eltern beachten bitte, an welchen Tagen ihr Kind erscheinen soll [HIER anklicken].Zur schulischen Lage lesen sie die letzten Elternbriefe der Schulleitung, die auch über die Klassenleitungen verteilt wurden: