Aktuelles

          • Aktuelle Corona-Regeln für Kinder in Hessen

          • Liebe Eltern,

            wir haben die aktuellen Corona-Regeln für Kinder in Hessen hier für Sie zusammengefasst:

            • Maskenpflicht: Seit dem 4. April 2022 muss in der Schule keine Maske mehr getragen werden. Wer möchte, darf natürlich trotzdem eine Maske tragen. 
            • Tests: Kinder können nur mit 3G (geimpft, genesen oder getestet) am Präsenzunterricht teilnehmen. Ausnahme sind Abschlussprüfungen und Klassenarbeiten. In den Klassen wird 3 Mal pro Woche getestet. Geimpfte und genesene Kinder sind von der Testpflicht befreit. Ein Kind ist genesen, wenn seit der Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage vergangen sind. Iin der Schule muss der Genesenenschein vorgelegt werden. Geimpfte und genesene Kinder dürfen natürlich weiterhin an den Testes in den Schule teilnehmen. Sie haben so den 2G-Plus.Status. Alle Fragen zu den Selbsttests in der Schule finden Sie hier
            • Testheft: Das Testheft ist auch am Wochenende, in den Ferien und bei Fehlzeiten gültig. In Bus und Bahn brauchen Kinder ab 6 Jahren einen tagesaktuellen Test.
            • Bei einem Corona-Fall in der Klasse Bei einem Corona-Fall in der Klasse werden die Kinder in der Klasse 7 Tage jeden Tag getestet. Das infizierte Kind muss mindestens sieben Tage in Isolation und kann sich anschließend mit einem PCR-Test oder einem Schnelltest bei einer Teststelle freitesten. Geschwisterkinder müssen fünf Tage in Quarantäne und können sich dann freitesten. Ausnahme: Die Geschwisterkinder zeigen keine Symptome und sind  ...
               .                                ... geboostert    
                                                ... genesen und doppelt geimpft                                                                                                                        ... frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate)
                                                ... frisch genesen (max. 3 Monate)
                                                ... genesen und frisch ein Mal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

            Sie finden hier noch einmal alle  aktuellen Corona-Kinderregeln für Hessen zum Nachlesen.

            Hier finden Sie die aktuellen Corona-Regeln und die aktuellen Quarantäneregeln des Landes Hessen (jeweils gültig seit dem 17. Januar 2022).

             

            Bleiben Sie gesund!

          • Erinnerung

          • Liebe Eltern, 

            vor den Ferien haben alle Kinder, die in der Schule zu Mittag essen, eine neue Anmeldung für das Mittagessen und ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zum Ausfüllen erhalten. Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie beide Formulare bis zum 17. Januar 2022 ausgefüllt bei uns oder den Klassenlehrer*innen abgeben müssen. Hier finden Sie beide Formulare noch einmal zum Ausdrucken: Anmeldung_zum_Mittagessen und SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat.

            Vielen Dank. 

            Ihr BGS-Team




          • Wichtige Informationen für Januar 2022

          • Liebe Eltern,

            ich wünsche Ihnen ein gesundes Neues Jahr!

            Es gibt eine Terminänderung:

            Die Zeugnisausgabe für die 3. und 4. Klassen findet erst am 04.02.2022 statt. An diesem Tag endet der Unterricht um 10:45. Danach findet nur noch eine Betreuung für Kinder statt, die für die Ferienbetreuung angemeldet sind.

            Corona:

            Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es sehr wichtig ist eine Maske zu tragen. Kinder, die dies auch nach Ermahnung nicht tun oder manchmal nicht tun, müssen zu Hause beschult werden, da sie sich selbst und uns alle gefährden.

            Wenn Sie oder Ihr Kind Symptome haben, schicken Sie  bitte ihr Kind erst zur Schule, wenn Sie das mit einem Test abgeklärt haben.

            Ab Dienstag wird die Schule wieder um 8:15 abgeschlossen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich kommt. Falls Sie später sind oder selbst mit uns sprechen möchten rufen Sie bitte an, dass wir Ihrem Kind oder Ihnen öffnen können (0611/312141).

            Bitte machen Sie Termine aus und achten Sie auf die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Ein gültiges Impfzertifikat oder ein gültiges Testzertifikat ist Voraussetzung für ein Gespräch in der Schule.

            Die Kinder testen sich dreimal wöchentlich. Fall ein Test positiv ist , muss das Kind sofort abgeholt werden. Holen Sie dann bitte auch ältere Geschwister in anderen Schulen ab und lassen diese ebenfalls testen. Nur ein PCR Test ist dann, nach einen positiven Schnelltest, ein geeigneter Nachweis. Dieser muss vor Schulbeginn (wenn negativ) vorgezeigt werden.  

            Rufen Sie uns an, wenn das PCR Ergebnis vorliegt, damit wir Bescheid wissen und weitere Maßnahmen ergreifen können.

            Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen und hoffe, dass wir die Zeit gemeinsam gut  überstehen.

            Am Freitag tagen die Kultusminister. Falls es noch Änderungen gibt, werden wir Sie informieren.

            Ich wünsche Ihnen noch ein paar erholsame Tage

            Mit freundlichen Grüßen

            Felizitas Wittemann

          • Grüße zum Jahresende

          • Am Mittwoch, den 22. Dezember 2021, ist der letzte Schultag vor den Ferien. Bitte denke Sie daran, dass der Unterricht nur von 8:00 Uhr bis 10:45 Uhr statt findet. Danach gibt es Ferienbetreuung für angemeldete Kinder. 
            Der erste Schultag nach den Ferien ist Montag, der 10. Januar 2022. Der Unterricht beginnt wie immer um 8:00 Uhr. 

            Wir wünschen allen erholsame Ferien und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Allen Familien, die Weihnachten feiern, wünschen wir ein schönes Fest. 

            Bleiben Sie gesund! 

          • Das Winterferienprogramm der BGS ist online

          • Das Ferienprogramm der BGS für die Winterferien ist online! Für angemeldete Kinder bietet die BGS wieder ein tolles und abwechslungsreiches Programm an. Klicken Sie hier, um das Programm anzusehen. 

            Wenn Sie wissen möchen, was bei uns an der Schule im Moment so los ist, dann schauen Sie doch einfach mal in der Ruprik  Aus unserem Schulalltag vorbei. Viel Spaß beim Lesen! 

          • Testpflicht 3 Mal pro Woche

          • Liebe Eltern,

            da die Coronawerte ständig ansteigen, wird weiterhin Ihr Kind in der Schule dreimal in der Woche getestet.  Wer sein Kind selbst testen lässt, muss ebenfalls dreimal ein Testergebnis vorzeigen. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein.

            Seit dem 25. November 2021 muss auch im Unterricht wieder am Sitzplatz eine Maske getragen werden. Das regelmäßige Lüften wird weiterhin durchgeführt. 

            Falls es Änderungen gibt, informiere ich Sie darüber.

            Bitte denken Sie daran, dass die Pandemie noch nicht beendet ist und bleiben Sie vorsichtig.

            Mit freundlichen Grüßen
            F. Wittemann

          • Erinnerung

          • Am Montag, den 01. November 2021, findet kein Unterricht statt (Studientag des Kollegiums). Angemeldete Kinder können in die Ferienbetreuung gehen. 

          • Informationen für Oktober

          • Die Herbstferien stehen vor der Tür. Bitte denken Sie daran, dass der Unterricht am Freitag, den 8. Oktober, nur von 8:00 Uhr bis 10:45 Uhr statt findet. Für alle angemeldeten Kinder gibt es danach Ferienbetreuung. Nach den Ferien wird es wieder zwei Präventionswochen geben. Das bedeutet, es gilt wieder Maskenpflicht im Unterricht und es wird drei Mal pro Woche getestet. Mehr Informationen zu unserer Schule finden Sie im neuen Elternbrief der Schulleitung. Er wurde den Kinder bereits über die Postmappe ausgeteilt. Sie finden den Brief aber auch hier. Wir wünschen allen schöne und erholsame Herbstferien! Die Schule beginnt wieder am Montag, den 25. Oktober. 2021. 

          • Das Herbstferienprogramm der BGS ist online

          • In den Herbstferien bietet die Betreuende Grundschule (BGS) für alle Kinder der Module 2 und 4 wieder ein tolles Ferienprogramm an. Die Mädchen und Jungen können in den Herbstferien unter anderem Kürbisse schnitzen, Drachen basteln oder einen Musical- und Tanzworkshop besuchen. das ganze Programm findet ihr hier. Wir wünschen euch viel Spaß! 

          • Neue Corona-Kinderregeln ab 16.09.2021

          • Ab Montag, den 16. September 2021 gelten in Hessen neue Corona-Kinderregeln. Das bedeutet, im Schulhaus muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Im Klassenzimmer darf am Sitzplatz die Maske aber abgenommen werden. Weiterhin werden die Kinder zwei Mal wöchentlich in der Schule getestet. Seit Schuljahresbeginn hat jedes Kind ein Testheft. Die Testergebnisse werden im Testheft dokumentiert. Das Testheft gilt auch als Negativnachweis im Freizeitbereich (z.B. im Kino). Weitere Informationen zu den Corona-Kinderregeln finden Sie hier

          • Verlängerung Maskenpflicht

          • Der Coronaindex steigt wieder. Daher wurde die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude (auch am Sitzplatz) bis zum 24.09.2021 verlängert.

            Kinder, die keine Maske tragen  können - oder wollen, müssen genauso, wie Kinder, die sich nicht testen wollen oder getestet werden sollen,  im Distanzunterricht beschult werden.

            Ich bitte um Ihr Verständnis und hoffe, dass wir gesund durch das nächste Halbjahr kommen.
             

            Ihre Schulleitung

            F. Witteman

          • Coronaregeln nach den Ferien

          • Liebe Eltern,

            bitte achten Sie auf folgende Regeln nach den Ferien:

            Im gesamten Gebäude besteht Maskenpflicht. Auch im Klassenraum muss in den ersten zwei Wochen ein medizinischer Mundschutz getragen werden.

            Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Mundschutz zum Wechseln mit.

            Alle Kinder müssen dreimal in der Woche (Mo., Mi., u. Fr.) getestet werden. Entweder testen sie sich unter Ausficht einer Lehrkraft selbst oder bringen ein schriftliches Testergebnis von einer Teststelle mit.

            "Eine weitere Neuerung zum Schulbeginn ist, dass Schülerinnen und Schüler neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigen sollen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium hat angekündigt, zu diesem Zweck ein Testheft für Schülerinnen und Schüler herauszugeben, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule beziehungsweise die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis soll nicht nur an den Testtagen, sondern generell gelten."pressereferat@wiesbaden.de

            Falls Sie Ihr Kind nicht testen lassen möchten, muss es am Distanzunterricht teilnehmen und kann leider nicht in die Schule kommen.

            Bitte denken Sie daran, die Testerlaubnis Ihrem Kind mitzugeben.

            Falls Sie Urlaub in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gemacht haben, halten Sie sich bitte an die Quarantänemaßnahmen.

            Bei den Einschulungsfeiern muss auch im Außengelände eine Maske getragen werden.

            Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf das nächste Schuljahr. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, gesund zu bleiben.

            Ihre Schulleitung

            F. Wittemann

          • Coronaregeln nach den Ferien

          • Wir wünschen allen schöne und erholsame Sommerferien! Die Sommerferien gehen vom 19. Juli 2021 bis zum 28. August 2021. Die Ferienbetreuung (Modul 2 oder 4) beginnt am 9. August 2021. 
            Die Schule beginnt wieder am Montag, den 30. August 2021. 

            Falls Sie in den letzten beiden Ferienwochen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet Urlaub gemacht haben, möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie sich im Anschluss (ab Ankunft in Deutschland) in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen oder einen negativen Coronatest voerweisen müssen. Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, erfahren Sie hier.

          • Informationen für Juli und August

          • Das Schuljahr 2020/21 neigt sich dem Ende zu. Wie es im neuen Schuljahr weiter geht und was in der letzten Woche vor den Sommerferien noch zu beachten ist, finden Sie hier

          • Mehr Freiheiten im Unterricht

          • Die Hessische Landesregierung hat heute weitreichende Lockerungen beschlossen, die auch die Schulen betreffen. Ab Freitag, 25. Juni wird die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Bei lokalen Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt in Absprache mit der zuständigen Schulleitung die Tragepflicht an der betroffenen Schule allerdings wieder einführen.

          • Präsenzunterricht ab 02.06. 21

          • Ab Mittwoch, den 2. Juni 2021, ist wieder Präsenzunterricht. Das bedeutet, es kommen wieder alle Kinder jeden Tag in die Schule. Der Unterricht erfolgt in festen Lerngruppen nach Stundenplan. In der Schule müssen alle Kinder eine medizinische Maske tragen und den Abstand zu anderen Lerngruppen einhalten. Die Testpflicht (zwei Mal pro Woche) bleibt bestehen. Die Betreuung am Nachmittag findet wieder statt. Bitte geben Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kindes Bescheid, ob Ihr Kind die gebuchten Betreuungsmodule besucht. Den Brief der Schulleitung mit weiteren Details finden Sie hier.

          • Wichtige Termine

          • 24.05.2021 Pfingstmontag
            Gesetzlicher Feiertag, kein Unterricht und keine Betreuung

            03.06.2021 Fronleichnam
            Gesetzlicher Feiertag, kein Unterricht und keine Betreuung

            04.06.2021 beweglicher Ferientag
            Kein Unterricht, nur Ferienbetreuung

          • Wieder Wechselunterricht seit 10.05.21

          • Wiesbaden liegt seit dem 04.Mai 2021 mit dem Inzidenzwert wieder unter 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) werden daher alle Schulen in Wiesbaden ab Montag, den 10.Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht gehen. Alle Kinder werden mit Testpflicht im Wechsel, wie bekannt, beschult.
            Die eingerichtete zusätzliche Notbetreuung wird (nach Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses oder Teilnahme an einer Selbsttestung in der Schule) wie bisher mit Arbeitsbescheinigung fortgesetzt. Wir benötigen keine neue Arbeitsbescheinigung.

          • Wieder Distanzunterricht und Notbetreuung

          • Seit dem 23.04.2021 liegt die Inzidenz in Wiesbaden kontinuierlich über 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) müssen daher alle Schulen in Wiesbaden ab dem 27.04.2021 wieder in den Distanzunterricht wechseln. Die Notbetreuung wird wie bisher fortgesetzt. Die Testpflicht bleibt auch in der Notbetreuung bestehen (Selbsttest in der Schule oder Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses). 

            Sobald an 5 Werktagen in Folge die Inzidenzwerte der Landeshauptstadt Wiesbaden unter 165 liegen, kehren die Schüler*innen ab dem übernächsten Tag in den Wechselunterricht zurück. Sie werden darüber zur gegebenen Zeit von der Schule informiert werden. Maßgebend für diese Maßnahmen sind die täglich erfassten und gemeldeten Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

          • Testpflicht seit dem 19.04.2021

          • Seit dem 19. April 2021 besteht an hessischen Schulen Testpflicht. Das bedeutet, dass alle Schüler*innen und Lehrer*innen nur noch mit einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

            Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind in der Schule unter Anleitung der Lehrkraft einen kostenlosen Selbsttest macht oder ob das Kind ein negatives Testergebnis aus der Apotheke oder einem Testzentrum mitbringt. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss vor dem Unterricht in der Schule vorgezeigt werden. Kinder, die in der Schule einen Schnelltest durchführen, benötigen eine Einverständniserklärung. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

            Schüler*innen, die in der Schule keinen Selbsttest machen dürfen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen das Schulgelände verlassen und werden im Distanzunterricht beschult. Sie müssen von den Eltern vom Präsenzunterricht abgemeldet werden.

            Sollte der Schnelltest eines Kindes positiv sein, muss es von den Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich abgeholt werden. Es muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Das negative Testergebnis muss in der Schule vorgelegt werden. 

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