Aktuelles

          • Verlängerung Maskenpflicht

          • Der Coronaindex steigt wieder. Daher wurde die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude (auch am Sitzplatz) bis zum 24.09.2021 verlängert.

            Kinder, die keine Maske tragen  können - oder wollen, müssen genauso, wie Kinder, die sich nicht testen wollen oder getestet werden sollen,  im Distanzunterricht beschult werden.

            Ich bitte um Ihr Verständnis und hoffe, dass wir gesund durch das nächste Halbjahr kommen.
             

            Ihre Schulleitung

            F. Witteman

          • Coronaregeln nach den Ferien

          • Liebe Eltern,

            bitte achten Sie auf folgende Regeln nach den Ferien:

            Im gesamten Gebäude besteht Maskenpflicht. Auch im Klassenraum muss in den ersten zwei Wochen ein medizinischer Mundschutz getragen werden.

            Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Mundschutz zum Wechseln mit.

            Alle Kinder müssen dreimal in der Woche (Mo., Mi., u. Fr.) getestet werden. Entweder testen sie sich unter Ausficht einer Lehrkraft selbst oder bringen ein schriftliches Testergebnis von einer Teststelle mit.

            "Eine weitere Neuerung zum Schulbeginn ist, dass Schülerinnen und Schüler neben den regelmäßigen Testungen in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigen sollen, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium hat angekündigt, zu diesem Zweck ein Testheft für Schülerinnen und Schüler herauszugeben, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule beziehungsweise die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis soll nicht nur an den Testtagen, sondern generell gelten."pressereferat@wiesbaden.de

            Falls Sie Ihr Kind nicht testen lassen möchten, muss es am Distanzunterricht teilnehmen und kann leider nicht in die Schule kommen.

            Bitte denken Sie daran, die Testerlaubnis Ihrem Kind mitzugeben.

            Falls Sie Urlaub in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gemacht haben, halten Sie sich bitte an die Quarantänemaßnahmen.

            Bei den Einschulungsfeiern muss auch im Außengelände eine Maske getragen werden.

            Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf das nächste Schuljahr. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, gesund zu bleiben.

            Ihre Schulleitung

            F. Wittemann

          • Coronaregeln nach den Ferien

          • Wir wünschen allen schöne und erholsame Sommerferien! Die Sommerferien gehen vom 19. Juli 2021 bis zum 28. August 2021. Die Ferienbetreuung (Modul 2 oder 4) beginnt am 9. August 2021. 
            Die Schule beginnt wieder am Montag, den 30. August 2021. 

            Falls Sie in den letzten beiden Ferienwochen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet Urlaub gemacht haben, möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie sich im Anschluss (ab Ankunft in Deutschland) in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen oder einen negativen Coronatest voerweisen müssen. Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, erfahren Sie hier.

          • Informationen für Juli und August

          • Das Schuljahr 2020/21 neigt sich dem Ende zu. Wie es im neuen Schuljahr weiter geht und was in der letzten Woche vor den Sommerferien noch zu beachten ist, finden Sie hier

          • Mehr Freiheiten im Unterricht

          • Die Hessische Landesregierung hat heute weitreichende Lockerungen beschlossen, die auch die Schulen betreffen. Ab Freitag, 25. Juni wird die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Bei lokalen Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt in Absprache mit der zuständigen Schulleitung die Tragepflicht an der betroffenen Schule allerdings wieder einführen.

          • Präsenzunterricht ab 02.06. 21

          • Ab Mittwoch, den 2. Juni 2021, ist wieder Präsenzunterricht. Das bedeutet, es kommen wieder alle Kinder jeden Tag in die Schule. Der Unterricht erfolgt in festen Lerngruppen nach Stundenplan. In der Schule müssen alle Kinder eine medizinische Maske tragen und den Abstand zu anderen Lerngruppen einhalten. Die Testpflicht (zwei Mal pro Woche) bleibt bestehen. Die Betreuung am Nachmittag findet wieder statt. Bitte geben Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kindes Bescheid, ob Ihr Kind die gebuchten Betreuungsmodule besucht. Den Brief der Schulleitung mit weiteren Details finden Sie hier.

          • Wichtige Termine

          • 24.05.2021 Pfingstmontag
            Gesetzlicher Feiertag, kein Unterricht und keine Betreuung

            03.06.2021 Fronleichnam
            Gesetzlicher Feiertag, kein Unterricht und keine Betreuung

            04.06.2021 beweglicher Ferientag
            Kein Unterricht, nur Ferienbetreuung

          • Wieder Wechselunterricht seit 10.05.21

          • Wiesbaden liegt seit dem 04.Mai 2021 mit dem Inzidenzwert wieder unter 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) werden daher alle Schulen in Wiesbaden ab Montag, den 10.Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht gehen. Alle Kinder werden mit Testpflicht im Wechsel, wie bekannt, beschult.
            Die eingerichtete zusätzliche Notbetreuung wird (nach Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses oder Teilnahme an einer Selbsttestung in der Schule) wie bisher mit Arbeitsbescheinigung fortgesetzt. Wir benötigen keine neue Arbeitsbescheinigung.

          • Wieder Distanzunterricht und Notbetreuung

          • Seit dem 23.04.2021 liegt die Inzidenz in Wiesbaden kontinuierlich über 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) müssen daher alle Schulen in Wiesbaden ab dem 27.04.2021 wieder in den Distanzunterricht wechseln. Die Notbetreuung wird wie bisher fortgesetzt. Die Testpflicht bleibt auch in der Notbetreuung bestehen (Selbsttest in der Schule oder Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses). 

            Sobald an 5 Werktagen in Folge die Inzidenzwerte der Landeshauptstadt Wiesbaden unter 165 liegen, kehren die Schüler*innen ab dem übernächsten Tag in den Wechselunterricht zurück. Sie werden darüber zur gegebenen Zeit von der Schule informiert werden. Maßgebend für diese Maßnahmen sind die täglich erfassten und gemeldeten Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

          • Testpflicht seit dem 19.04.2021

          • Seit dem 19. April 2021 besteht an hessischen Schulen Testpflicht. Das bedeutet, dass alle Schüler*innen und Lehrer*innen nur noch mit einem negativen Testergebnis am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

            Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind in der Schule unter Anleitung der Lehrkraft einen kostenlosen Selbsttest macht oder ob das Kind ein negatives Testergebnis aus der Apotheke oder einem Testzentrum mitbringt. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss vor dem Unterricht in der Schule vorgezeigt werden. Kinder, die in der Schule einen Schnelltest durchführen, benötigen eine Einverständniserklärung. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.

            Schüler*innen, die in der Schule keinen Selbsttest machen dürfen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, müssen das Schulgelände verlassen und werden im Distanzunterricht beschult. Sie müssen von den Eltern vom Präsenzunterricht abgemeldet werden.

            Sollte der Schnelltest eines Kindes positiv sein, muss es von den Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich abgeholt werden. Es muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Das negative Testergebnis muss in der Schule vorgelegt werden. 

          • Schulschließung endet

          • Nachdem die gesamte Schulgemeinschaft ihre Quarantänezeit durchlebt hat, wird am Montag, dem 15. März 2021, wieder der Wechselunterricht starten.

            Gute Genesung unseren Erkrankten und allen Gesunden weiterhin: Bleiben Sie gesund!

            Im Falle von Fragen und Unklarheiten zu den weiteren Abläufen in Sachen Schule, Gesundheit und Quarantäne finden Sie hier weitere Hinweise:

          • Wechselunterricht

          • Ab dem 22.Februar beginnt der Wechselunterricht und die Kinder müssen wieder zur Schule kommen:Eltern beachten bitte, an welchen Tagen ihr Kind erscheinen soll [HIER anklicken].Zur schulischen Lage lesen sie die letzten Elternbriefe der Schulleitung, die auch über die Klassenleitungen verteilt wurden:

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